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Die Digitalisierung eines traditionellen Arbeitsprozesses

Künftig müssen Ausschreibungen von öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich online abgewickelt werden. In den nächsten Jahren wird die e-Vergabe daher rasant ansteigen. Bereits heute werden viele Ausschreibungen über elektronische Plattformen durchgeführt.

Folgende Umsetzungsfristen gelten für die e-Vergabe:
Alle öffentlichen Auftraggeber und Zuwendungsempfänger geförderter Maßnahmen sind bereits seit April 2016 bei EU-weiten Ausschreibungen zur Online-Bekanntmachung und zur Online-Bereitstellung der Vergabeunterlagen verpflichtet. Die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Interessensbekundungen und Teilnahmeanträgen ist für EU-weite Ausschreibungen seit 10/2018 verpflichtend. Seit 2018 gelten schrittweise die Grundsätze der neuen Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO). Dementsprechend wird bei Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich die Verwendung von elektronischen Mitteln für alle Förderungsempfänger verpflichtend. Die digitale Abwicklung wird mit der Sollverpflichtung zur Führung einer „elektronischen Vergabeakte“ (E-Government-Gesetz) ab 2020 sämtliche Vergaben und Beschaffungen der öffentlichen Auftraggeber betreffen.

Mit einer Kombination aus elektronischer Vergabeplattform und der optionalen Koppelung mit einer Anzeigenschaltung in der Tageszeitung, bietet das SK ONE GmbH mit VERGABE-im-südwesten.de eine Lösung, die den Anforderungen eines regionalen Marktplatzes mehr als gerecht wird.

Die Chancen des regionalen Marktes

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In Deutschland beträgt das Volumen an öffentlichen Aufträgen 350 Milliarden Euro pro Jahr, Tendenz steigend – ein großer Teil der deutschen Volkswirtschaft. Wichtige Veränderungen im Vergaberecht zwingen die öffentliche Hand in den nächsten Jahren, ihre bisher übliche Ausschreibungspraxis zu wechseln – die EU schreibt vor, dass seit Oktober 2018 alle relevanten öffentlichen Vergaben auch im Liefer- und Dienstleistungsbereich auf digitalen Plattformen veröffentlicht und abgewickelt werden. Auf Bundesebene wird die Digitalisierung durch die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) vorgegeben. Da der überwiegende Anteil öffentlicher Aufträge auf Kommunen zurückgeht, werden ihre bisherigen Partner aus der Privatwirtschaft ebenfalls umstellen – und ihre Angebote digital abgeben.

Verschwinden damit die Ausgaben der öffentlichen Hand aus dem Bewusstsein der Bevölkerung? Und: Werden die regionalen Anbieter durch die EU-Vorgaben geschwächt? Ihre Tageszeitung hat die passenden Antworten – und die richtige Software für Firmen und Unternehmer aus unserer Region. Die Chancen sind da, und sie sind – ähnlich der benötigten Software – schlichtweg Einstellungssache.
Die Teilnahme an digitalen Ausschreibungsverfahren wird bei der Privatwirtschaft einer genaueren Beobachtung der regionalen Ausschreibungen folgen – einfach, weil die digitalen Plattformen dies ermöglichen. So wird zum Beispiel der lokale Maler-Fachbetrieb eine Ausschreibung entdecken können, die genau in seine derzeitige Auftragssituation passt. Die leichte Bedienbarkeit von digitalen Ausschreibungsplattformen wird es ihm darüber hinaus ermöglichen, an Ausschreibungen teilzunehmen, die er bisher schlichtweg nicht beachtet hat oder die ihm als zu kompliziert erschienen sind. Die Scheu, sich an EU-weiten Vergabeverfahren zu beteiligen, wird durch einfachste Bedienbarkeit schwinden. Und durch so genannte Markterkundungsverfahren kann es wiederum sein, dass dieser Maler von einer Kommune angeschrieben wird, die im Rahmen ihrer üblichen Ausschreibung kein befriedigendes Ergebnis erzielt hat.
Ihre Tageszeitung hat ein durchschaubares System entwickelt, das bei den Verwaltungen im Verbreitungsgebiet einfache und rechtssichere regionale wie auch EU-weite Ausschreibungen ermöglicht. Gleichzeitig bietet es für die Privatwirtschaft eine leicht bedienbare Teilnahme an digitalen Ausschreibungen. Ein echter regionaler Markt- und Informationsplatz entsteht aber erst, wenn dieser auch sichtbar wird – und deshalb werden in dieser Zeitung öffentliche Ausschreibungen aus unserer Region, die bereits digital abgewickelt werden, gedruckt.
Dadurch sind die Aktivitäten der öffentlichen Hand weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar; ein Aspekt, der der Verantwortung von Verwaltungen und ihrem Umgang mit Steuergeldern deutlich entgegen kommt. Andererseits vergrößert die gedruckte Veröffentlichung der Ausschreibung vor Ort die Aufmerksamkeit bei allen potentiellen Teilnehmern. Nicht jeder Handwerksbetrieb weiß, dass die Kommune am Rand des Landkreises einen dringenden Wasserschaden beheben muss – und keiner der üblichen Firmen Zeit hat. Ein Blick in seine Tageszeitung kann ihn künftig auf völlig neue Kunden hinweisen – und auch neue Kontakte ermöglichen. Die digitale Plattform hilft ihm dabei, denn sie bietet der Privatwirtschaft alle Möglichkeiten, die die öffentliche Hand für ihre Vergaben benötigt, bis hin zur gedruckten Leistungsanzeige. Ein echter, regionaler Marktplatz entsteht digital und gedruckt; transparent, gesetzeskonform und sichtbar für alle. Die Plattform ist variabel und darauf ausgelegt, dass theoretisch jeder, der eine Leistung oder einen Auftrag zu vergeben hat, dies bequem und nach eigenen Schwerpunkten abwickeln kann.
Die Beweglichkeit aller Akteure wird durch die regionale e-Vergabe gerade in Verbindung mit der Präsenz in der Tageszeitung deutlich erhöht. Der regionale Markt wird sich durch die Regeln der EU also stärken können. Und nur so kann ein Europa auf Dauer positiv wirken – wenn es sich als Europa der Regionen begreift. Die Akteure vor Ort haben es in der Hand.